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S.W.I.N e.V. Beitragsordnung |
Beitragsordnung für den Verein:S.W.I.N.Schweinfurter Informationsnetz Nach § 5 der Satzung hat die Mitgliederversammlung am 29. November 2001 folgende neue Beitragsordnung beschlossen: 1. MitgliedsbeitragDer Verein erhebt zur Durchführung seiner satzungsgemäßen Aufgaben einen Mitgliedsbeitrag ab 1. Januar 2002 in folgender Höhe:Privatpersonen, Vereine, Verbände und gemeinnützige Einrichtungen ohne Erwerbscharakter 6,15 € pro Kalenderjahr Firmen und Unternehmen 6,15 € pro Kalenderjahr Gebietskörperschaften, Kommunen 6,15 € pro Kalenderjahr Bei Eintritt während des Jahres wird der volle Mitgliedsbeitrag (6,15 € pro Kalenderjahr) erhoben. Der Austritt ist nur zum Jahresende des laufenden Jahres (31.12.xx) möglich - eine Rückerstattung von Teilbeiträgen kommt deswegen nicht in Betracht. 2. FälligkeitDer Jahresbeitrag wird im Januar eines jeden Jahres fällig. Der Jahresbeitrag wird per Lastschrifteinzugsverfahren vom Konto des Mitgliedes abgebucht.Wünscht das Mitglied die Übersendung einer manuellen Beitragsrechnung, wird lt. Beschluß der Mitgliederversammlung vom 21. Juli 1997 eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,00 € erhoben. Für weitere Rückfragen steht Ihnen die Geschäftsstelle in 97421 Schweinfurt, Obere Str. 30, gerne zur Verfügung. Telefon: 09721 47993632 Fax: 09721 47993639 |